Violine und Gitarre
Monatliche Gebühren für den Musikunterricht (halbjährige Kündigungsfrist)
Einzelunterricht 60 Minuten/Woche: 140 €
Einzelunterricht 45 Minuten/Woche: 115 €
Einzelunterricht 30 Minuten/Woche: 85 €
Partnerunterricht (2 Schüler) 60 Minuten/Woche: 90 €
Partnerunterricht (2 Schüler) 45 Minuten/Woche: 70 €
Partnerunterricht (2 Schüler) 30 Minuten/Woche: 55 €
Partnerunterricht (3 Schüler) 60 Minuten/Woche: 45 €
Instrumentalunterricht mit Zehnerkarte
(Laufzeit 6 Monate, 10 Termine ab 30 Minuten nach Absprache)
10x Einzelunterricht 60 Minuten: 479 €
10x Einzelunterricht 45 Minuten: 380 €
10x Einzelunterricht 30 Minuten: 269 €
Musikalische Früherziehung
45 Minuten/Woche: 47 €
60 Minuten/Woche: 58 €
Allgemeine Musiklehre / Musiktheorie
Unterricht für Anfänger und Fortgeschrittene
Nach Vereinbarung
Privatunterricht für Nicht-Schüler
Für Personen, die noch nicht Schüler unserer Musikschule sind, bieten wir Privatunterricht an:
45 Minuten: 40 €
60 Minuten: 50 €
Der Unterricht kann flexibel nach Absprache vereinbart werden.
Probestunde
30 Minuten: 20 €
Hinweis: Wenn der Schüler anschließend eine Unterrichtsvereinbarung mit unserer Musikschule unterschreibt, wird der Preis der Probestunde bereits in den monatlichen Abonnementpreis eingerechnet.
Weitere Hinweise:
der Musikakademie Trier
§ 1 Anmeldung und Vertragsabschluss
Die Anmeldung zum Unterricht erfolgt schriftlich oder über das Online-Formular der Musikakademie Trier.
Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
Der Unterrichtsvertrag kommt zustande, sobald die Anmeldung schriftlich bestätigt wurde und der Unterricht aufgenommen wird.
§ 2 Unterrichtsort
Der Unterricht findet derzeit vorübergehend in den Räumlichkeiten
Balduinstraße 6, 54290 Trier statt,
bis geeignete Räume entsprechend der pädagogischen Konzeption der Musikakademie zur Verfügung stehen.
§ 3 Unterrichtsjahr, Ferien und Feiertage
Das Unterrichtsjahr gliedert sich in zwei Unterrichtshalbjahre:
Oktober bis 31. März
April bis 30. September
An gesetzlichen Feiertagen sowie während der Schulferien des Landes Rheinland-Pfalz findet kein Unterricht statt.
Die vereinbarte Unterrichtsgebühr bleibt von Ferien- und Feiertagsregelungen unberührt.
§ 4 Unterrichtsausfall
Versäumt der/die Schüler/in den Unterricht aus persönlichen Gründen
(z. B. Krankheit, Urlaub, schulische Verpflichtungen), besteht kein Anspruch auf Nachholung oder Rückerstattung.
Die Lehrkraft ist berechtigt, aus wichtigen Gründen
(z. B. Krankheit, Konzerttätigkeit, Wettbewerb) den Unterricht bis zu zweimal pro Unterrichtshalbjahr ausfallen zu lassen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung besteht.
Bei darüber hinausgehenden, von der Lehrkraft zu vertretenden Ausfällen wird der Unterricht nachgeholt oder es wird gemeinsam eine einvernehmliche Lösung gefunden.
In Fällen höherer Gewalt oder bei kurzfristigem Wegfall von Unterrichtsräumen kann der Unterricht auch in Form von Online- oder Fernunterricht durchgeführt werden.
§ 5 Vertragsdauer und Kündigung
Der Unterrichtsvertrag wird jeweils für eine Dauer von sechs Monaten abgeschlossen.
Eine Kündigung ist zum 31. März oder 30. September eines Jahres möglich.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen
(Papierform oder unterschriebene PDF-Datei)
und mindestens 30 Tage vor dem jeweiligen Kündigungstermin bei der Musikakademie eingehen.
Der Eingang der Kündigung wird innerhalb von 14 Werktagen
(Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage) schriftlich bestätigt.
Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere sechs Monate.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Eine außerordentliche Kündigung ist insbesondere gemäß § 314 BGB möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, z. B.:
eine schwerwiegende Erkrankung
ein Umzug, der die weitere Teilnahme am Unterricht unzumutbar macht
Bis zum Ablauf des Vertragsverhältnisses sind die vereinbarten Gebühren in jedem Fall zu entrichten.
§ 6 Gebühren
Für die Teilnahme am Unterricht werden Gebühren erhoben.
Die Höhe der Gebühren sowie Zahlungsmodalitäten regelt die jeweils gültige Gebührenordnung, die Bestandteil dieser AGB ist.
§ 7 Aufsicht und Haftung
Die Aufsichtspflicht der Musikakademie besteht ausschließlich während der vereinbarten Unterrichtszeit.
Für Schäden an Schuleigentum haften die Schüler/innen bzw. deren Erziehungsberechtigte nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für den Verlust oder die Beschädigung von Instrumenten oder sonstigem persönlichem Eigentum übernimmt die Musikakademie keine Haftung.
§ 8 Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten der Schüler/innen sowie der Erziehungsberechtigten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Organisation und Durchführung des Unterrichts verwendet.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§ 10 Inkrafttreten
Die Schulordnung der Musikakademie Trier wurde nach der Lehrerkonferenz am 15.12.2025 für das Jahr 2026 beschlossen. Diese AGB treten am 01.01.2026 in Kraft und ersetzen alle vorherigen Regelungen.
© 2026
Kurzfassung für Eltern und Schüler/innen
(verständliche Übersicht)
🎵 Anmeldung & Vertrag
Der Vertrag läuft immer 6 Monate.
Kündigung möglich zum 31.03. oder 30.09.
Kündigung mindestens 30 Tage vorher schriftlich.
Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch.
🎶 Unterricht & Ausfall
Verpasste Stunden (Krankheit, Urlaub etc.) werden nicht nachgeholt.
In den Schulferien und an Feiertagen findet kein Unterricht statt.
Lehrkräfte dürfen 2× pro Halbjahr aus wichtigen Gründen fehlen.
Weitere Ausfälle werden nachgeholt oder gemeinsam geregelt.
Bei höherer Gewalt kann der Unterricht online stattfinden.
📍 Unterrichtsort
Aktuell: Balduinstraße 6, Trier
💶 Gebühren
Die Gebühren laufen auch während Ferien weiter.
Details stehen in der Gebührenordnung.
❗ Außerordentliche Kündigung
Möglich z. B. bei schwerer Krankheit oder Umzug.
🔐 Haftung & Datenschutz
Aufsicht nur während des Unterrichts.
Keine Haftung für private Instrumente.
Persönliche Daten werden vertraulich behandelt.
👉 Maßgeblich sind die vollständigen AGB.
Inkrafttreten
Die Schulordnung der Musikakademie Trier wurde nach der Lehrerkonferenz am 15.12.2025 für das Jahr 2026 beschlossen. Diese AGB treten am 01.01.2026 in Kraft und ersetzen alle vorherigen Regelungen.
© 2026